Krankmeldung
*Bitte geben Sie Ihrem Kind nach Wiedergenesung eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule. Gerne können Sie hierzu unser vorgefertigtes Entschuldigungsschreiben verwenden.
Auszug aus der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)
§2 Verhinderung und Erkrankung
(1) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern (…) unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen. (…)
(3) Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren. (…)