Ganztag - Pakt für den Nachmittag
Generelle Abholregelung im Ganztag
Grundsätzlich dürfen die Kinder nicht vor 15:00 Uhr abgeholt werden bzw. nach Hause gehen. Sollte Ihr Kind in Ausnahmefällen an einem bestimmten Nachmittag die Ganztagsbetreuung nicht besuchen können (Arzt- oder Therapiebesuch) müssen Sie dies schriftlich (mit Unterschrift) bei der Ganztagsleitung beantragen (das Formular finden Sie hier auf der Homepage). Eine Befreiung ist nur mit Angabe eines Grundes möglich. Dieser Antrag muss spätestens zwei Tage vor dem Fehlen des Kindes im Ganztag eingereicht werden.
Ohne Angabe eines Grundes (aber mit Antrag) kann Ihr Kind an folgenden Tagen von der Ganztagsbetreuung abgemeldet werden:
- letzter Schultag vor den Ferien
- Zeugnistag
-eigener Geburtstag
Bitten, Kinder spontan nach Hause zu schicken oder abzuholen, werden nur in absoluten Notfällen nachgekommen.
Zwischen 15:00 und 16:00 Uhr im späten Modul gibt es eine flexible Abholzeit. Hier können Sie Ihre Kinder jederzeit abholen.